Space-Loop

Startup, Unternehmensgründung, Business

Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA): Erleichterung für Neugründer ab 2021

Hinweis/Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung!
Das Geschriebene dient allgemeinen Informationszwecken und stellt lediglich meine eigene Meinung dar. Es handelt sich stets nur um Beispielsituationen oder Buchungsbeispiele. Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Insbesondere stellt dies keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt diese keinesfalls. Bitte frage zu allen steuerlichen und rechtlichen Details immer deinen Steuerberater, der auf deine individuelle Situation eingehen kann.

Bisher gab es für Neugründer eine Zusatzregelung bei der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA): Neu gegründete Unternehmen mussten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Gründungsjahr und im darauf folgenden Geschäftsjahr monatlich abgeben, egal wie hoch bzw. niedrig der Umsatz der Firma war. („Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“ § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG) Das Finanzamt hatte also bisher Angst, dass neue, unbewährte Firmen die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt weiterleiten könnten und wollte mit einer monatlichen Abgabe sicherstellen, dass das Geld schnellstmöglich beim Finanzamt ankommt.

Durch eine Gesetztesänderung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) wird „testweise“ für 2021 bis 2026 diese Zusatzregelung ausgesetzt. Somit gelten die ganz normalen Bedingungen aus dem § 18 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG): „Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr [= Quartal]. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.“

weiterführende Links

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/uebermittlung-von-umsatzsteuervoranmeldungen-in-neugruendungsfaellen_164_532954.html


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert