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Monkey Office: Probleme mit §13b-/reverse-charge-Fällen durch Mehrwertsteuersenkung (Zeitraum 01.07. – 31.12.2020)

Hinweis/Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung!
Das Geschriebene dient allgemeinen Informationszwecken und stellt lediglich meine eigene Meinung dar. Es handelt sich stets nur um Beispielsituationen oder Buchungsbeispiele. Ich übernehme keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Insbesondere stellt dies keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt diese keinesfalls. Bitte frage zu allen steuerlichen und rechtlichen Details immer deinen Steuerberater, der auf deine individuelle Situation eingehen kann.

Durch die Aktualisierung bezüglich der temporären Anpassung der Mehrwertsteuer (Corona/COVID-19) wurden in Monkey Office auch die Steuersätze aktualisiert.

Für USt19 (§13b) gab und gibt es die bekannte Aufteilung „Ausland“, „Bauleistungen“ und „sonstige Leistungen“. Für USt16 (§13b) gibt es diese Aufteilung nicht mehr. Grund: DATEV hat nur ein Vorsteuer- (SKR04: 1409) und ein Umsatzsteuerkonto (3838) für USt16-§13b-Fälle angelegt (da im Kontenplan keine weiteren Konten zur Verfügung standen). [siehe geänderte Konten im SKR 04]
Damit es mit DATEV kompatibel bleibt, wurde das so von den Entwicklern auch in Monkey Office übernommen.

Problem

Somit wird nur einer der drei Fälle (Ausland, sonstige Leistungen, Bauleistungen) abgedeckt und zwar der Fall „sonstige Leistungen“. Deshalb gibt es auch nur einen Steuersatz „USt16 (§13b)“ und nicht drei. Eine treffendere Bezeichnung für diesen Steuersatz wäre eigentlich „USt16 (§13b) sonst. Leist.“ gewesen. Um das deutlicher zu machen, wäre eine entsprechende Umbennennung des Steuersatzes sinnvoll. Das ist händisch aber nicht so einfach möglich, da der Steuersatz bereits verwendet wird. Zumindest die Beschreibung des Steuersatzes können wir aber anpassen, um klarer zu machen, welcher Steuerfall hiermit abgedeckt wird:

Steuersatz „USt16 (§13b)“

Fehler bei der Kontenaktualisierung und entsprechende Korrekturen

Bei der Kontenaktualisierung Anfang Juli wurden aber von Seiten Monkey Office (zumindest im SKR04) zwei Fehler gemacht [Stand 17.08.2020]. Deshalb muss man folgende Korrekturen/Änderungen händisch in Monkey Office vornehmen:

Konto 5923

Für das Konto „Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19% / 16% VSt und 19% / 16% USt“ mit der Kontonummer 5923 wurde ab dem 01.07.2020

  • kein Steuersatz eingetragen
    => korrekt wäre gewesen, „USt16 (§13b)“ zu hinterlegen,
  • das UVA-Kz gestrichen
    => korrekt wäre gewesen, nichts oder „46“ einzutragen, damit die Werte in der USt-VA weiterhin korrekt in die Kennzahl 46 eingetragen werden und
  • das UStE-Kz gestrichen
    => korrekt wäre gewesen, „846“ beizubehalten.

Konto 5925 (und entsprechend auch 5920)

Beim Konto 5925 „Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% / 16% VSt und 19% / 16% USt“ (und entsprechend auch bei Konto 5920 „Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers 19% / 16% VSt und 19% / 16% USt“) wurde ab dem 01.07.2020 als Steuersatz „USt16 (§13b)“ eingetragen. Das ist aber der falsche Steuersatz! Die entsprechenden „richtigen“ Steuersätze gibt es allerdings nicht, wegen der oben beschriebenen Problematik. Besser wäre hier gewesen, gar keinen Steuersatz einzutragen, sodass man bei einer entsprechenden Buchung selbst sieht, dass man einen passenden Steuersatz händisch anlegen müsste.

Würde man die Einstellung so belassen und somit mit dem falschen Steuersatz buchen, dann würde beispielsweise eine Buchung eines §13b-Ausland-Falls fälschlicherweise in der UStVA-Kz 47 landen (statt vermutlich korrekt wie vor der Mehrwertsteuersenkung unter 85). Manuell kann man den Steuersatz allerdings in den o.g. Konten nicht auf „kein Steuersatz“ stellen bzw. den Eintrag löschen, deshalb müsste hier Monkey Office den Fehler per Aktualisierungsassistent korrigieren. [Ein entsprechendes Support-Ticket habe ich am 17.08.2020 gestellt und blieb von Monkey Office bisher unbeantwortet.]

Was tun, wenn man einen §13b-Ausland-Fall oder einen §13b-Bauleistungen-Fall in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 verbuchen muss?

Für die Fälle „§13b Ausland“ oder „§13b Bauleistungen“ müsste man dann jeweils Steuersatz, Vorsteuerkonto und Umsatzsteuerkonto selbst anlegen (und entsprechend selbst freie Kontonummern im SKR04 suchen). Beim Umsatzsteuerkonto müsste man dann die USt-VA-Kz entsprechend korrekt eintragen.

Durch die selbst angelegten Konten könnte es dann Probleme geben bezüglich Kompatibilität (und Komplexität) bei einem DATEV-Export und Import beim Steuerberater. Deshalb mein persönlicher Tipp: Wenn es sich vermeiden lässt, dann keine solchen Käufe vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 tätigen oder bei geringen Summen lieber privat zahlen!


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